Fachinformatiker*in für Anwendungsentwicklung
(Ausbildung nach § 4 BBiG)
Dauer/Abschluss:
- 3 Jahre / IHK
Finanzierung:
- Agentur für Arbeit
Ausbildungsinhalte:
- Geschäfts- und Leistungsprozesse
- Arbeitsorganisation
- IT-Produkte und -Märkte, Schulung
- Herstellung und Betreuung von Systemlösungen
- System-Engineering
- Datenbanken, Internet-Anwendungen
- kundenspezifische Anwendungslösungen
- Fachaufgaben einzelner Einsatzgebiete
Berufsanforderungen:
- guter Realschulabschluss
- logisch-analytisches Denken
- Abstraktionsvermögen
- Bereitschaft zur Dienstleistung
- Bereitschaft, stets Neues zu lernen
Einsatzmöglichkeiten:
- Mitarbeit bei Datenverarbeitungsprojekten
- Software-Entwicklung
- Anwenderberatung und -schulung
- Netzwerkadministration