Fachkraft Küche 
(Ausbildung nach § 4 BBiG) 

Dauer/Abschluss: 

  • 2 Jahre / IHK 

Koch/Köchin
(Ausbildung nach § 4 BBiG) 

Fachpraktiker*in für Küche
(Ausbildung nach § 66 BBiG) 

Dauer/Abschluss: 

  • 3 Jahre / IHK 

 

Finanzierung: 

  • Agentur für Arbeit 

Ausbildungsinhalte:

  • Küchenorganisation
  • Arbeits- und Umweltschutz
  • Menüplanung, Getränkekunde, Ernährungslehre
  • Nahrungsmittel mittels küchentechnischer Verfahren zubereiten und anrichten
  • Einsatz und Pflege von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern
  • Hygienegrundsätze nach HACCP, einschließlich fachgerechter Lagerhaltung
  • Arbeitsplanung, Mengen- und Preiskalkulation, Einkauf und Warenwirtschaft
  • Umgang mit Gästen und Service
  • Grundsätze von Beratungsgesprächen, Werbung und Verkauf

Berufsanforderungen:

  • Bereitschaft zur Dienstleistung
  • Flexibilität
  • Ausdauer
  • körperliche und psychische Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit
  • gute Umgangsformen unter Stress

Sonstige Voraussetzungen:

  • gutes Geschmacksempfinden
  • Freude an Kreativität
  • uneingeschränkte Hand- und Bewegungsfähigkeit
  • gutes funktionales Sehen

Einsatzmöglichkeiten:

  • Hotelküchen, Küchen in Pensionen, Gaststätten, Bistros
  • Großküchen in Krankenhäusern, Schulen, Herbergen, Ausflugsgaststätten
  • Catering – Serviceküchen und Restaurants oder Schiffsküche

Ansprechpartner

Bild Anja Löser

Anja Löser
Aufnahmeberatung

Tel.: +49 (0) 371 3344-126
Fax: +49 (0) 371 3344-350
Mail: E-Mail schreiben

Was ist die Summe aus 7 und 7?