Fachkraft Küche
(Ausbildung nach § 4 BBiG)
Dauer/Abschluss:
- 2 Jahre / IHK
Koch/Köchin
(Ausbildung nach § 4 BBiG)
Fachpraktiker*in für Küche
(Ausbildung nach § 66 BBiG)
Dauer/Abschluss:
- 3 Jahre / IHK
Finanzierung:
- Agentur für Arbeit
Ausbildungsinhalte:
- Küchenorganisation
- Arbeits- und Umweltschutz
- Menüplanung, Getränkekunde, Ernährungslehre
- Nahrungsmittel mittels küchentechnischer Verfahren zubereiten und anrichten
- Einsatz und Pflege von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern
- Hygienegrundsätze nach HACCP, einschließlich fachgerechter Lagerhaltung
- Arbeitsplanung, Mengen- und Preiskalkulation, Einkauf und Warenwirtschaft
- Umgang mit Gästen und Service
- Grundsätze von Beratungsgesprächen, Werbung und Verkauf
Berufsanforderungen:
- Bereitschaft zur Dienstleistung
- Flexibilität
- Ausdauer
- körperliche und psychische Belastbarkeit
- Teamfähigkeit
- gute Umgangsformen unter Stress
Sonstige Voraussetzungen:
- gutes Geschmacksempfinden
- Freude an Kreativität
- uneingeschränkte Hand- und Bewegungsfähigkeit
- gutes funktionales Sehen
Einsatzmöglichkeiten:
- Hotelküchen, Küchen in Pensionen, Gaststätten, Bistros
- Großküchen in Krankenhäusern, Schulen, Herbergen, Ausflugsgaststätten
- Catering – Serviceküchen und Restaurants oder Schiffsküche