Eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) stellt eine Unterstützung vom Übergang zwischen Schule und Berufsausbildung dar. Sie ist vorrangig für Jugendliche und junge Erwachsene relevant, die ein berufsreifes Alter erreicht haben aber aus unterschiedlichen Gründen bisher nicht in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt integriert werden konnten.

Ziel ist es, die zur Berufsausbildung notwendige soziale Reife zu erreichen, eventuelle Wissenslücken zu schließen, blinden- und sehbehindertenspezifische Arbeitstechniken zu vermitteln und so einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.

Kurz erklärt

Inhalte

  • Ankommensphase
  • Kompetenzanalyse
  • Förderzielbereiche:
    • Grundkompetenzen
    • Berufsorientierung / Berufswahl
    • Berufliche Grundfähigkeiten
    • Berufsspezifische Qualifizierung
  • Die Teilnehmer*innen werden bei der Suche nach Praktikums-, Arbeits- und Ausbildungsplätzen unterstützt. Die Ausbildung kann im Anschluss im BBW stattfinden.

Unsere Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme dauert in der Regel bis zu 12 Monate und bietet individuell abgestimmte Förderzielbereiche.

Nach Abschluss der Kompetenzanalyse, wird mit den Teilnehmer*innen ein persönlicher Qualifizierungsplan erstellt.
Die Inhalte der Durchführung richten sich nach den Berufsfeldern und dem persönlichen Förderbedarf. Ein fester Bestandteil der Maßnahme, ist der Unterricht in der Berufsschule mit wenigen Stunden in der Woche, der zu Förderungen weiterer Grundkompetenzen dient. Um theoretische Defizite zu bearbeiten, bieten wir begleitenden Stütz- und Förderunterricht in Deutsch und Mathematik an.

Berufsorientierung (Arbeitserprobung/Eignungsabklärung)

In Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsberatern der Agenturen für Arbeit bieten wir eine fachspezifische Berufsorientierung in Form von Arbeitserprobungen und Eignungsabklärungen in den gewünschten Ausbildungsgängen an. Die Durchführung und Auswertung dieser Maßnahmen organisiert und koordiniert die Ausbildungsberatung gemeinsam mit den Fachdiensten und Ausbildern.

Ziel von Arbeitserprobung bzw. Eignungsabklärung ist die Erstellung eines einvernehmlichen Eingliederungsvorschlages, der den individuellen Interessen und Voraussetzungen entspricht.

Eine Arbeitserprobung dauert in der Regel 2 - 4 Wochen und kann bei Nichteignung für das vorgeschlagene Berufsfeld auf weitere Berufsfelder ausgedehnt werden. Die Eignungsabklärung umfasst eine Interessenfindung und Eignungsüberprüfung in mehreren Berufen sowie die Festigung der beruflichen Vorstellungen des Rehabilitanden und kann bis zu drei Monate andauern.

Während der jeweiligen Berufsorientierung erfolgt eine Untersuchung durch die Orthoptistin und eine Überprüfung der verwendeten Hilfsmittel mit dem Ziel, diese zu optimieren.

Ansprechpartner

Tina Hantzsch
Bereichsleiterin Ausbildung und Berufsvorbereitung

Tel.: +49 (0) 371 3344-199
Mail: E-Mail schreiben

Bild Anja Löser

Anja Löser
Aufnahmeberatung

Tel.: +49 (0) 371 3344-126
Fax: +49 (0) 371 3344-350
Mail: E-Mail schreiben

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