Hilfen zur angemessenen Schulbildung und Integrationshilfen im Hort gemäß § 35a SGB VIII

Einzelfallhilfen zur Schulbildung können auf Anfrage für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige geleistet werden.

Die Leistung wird auf Grundlage des § 35a Abs. 2 Satz 1 SGB VIII, § 41 i.V.m. § 35a Abs. 2 Satz 1 SGB VIII analog zu §§ 53 und 54 SGB XII und zur Eingliederungshilfeverordnung erbracht, wenn im Rahmen des Hilfeplans nach § 36 SGB VIII der Hilfebedarf des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen festgestellt wird, das Leistungsangebot nach fachlicher Einschätzung geeignet scheint und eine Bewilligung (Kostenzusage) des örtlich zuständigen Jugendamtes vorliegt.

Kontakt

Christiane Petzold
Bereichsleiterin Wohngruppen und ambulante Hilfen

Tel.: +49 (0) 371 40 08 08 15
Mail: E-Mail schreiben

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