Sozialpädagogische Wohngruppen
Die sozialpädagogischen Wohngruppen sind Einrichtungen über Tag und Nacht. Sie bieten Platz für 18 + 3 Mädchen und Jungen.
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach § 34 SGB VIII, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII können im Einzelfall und abhängig von jeweiligem Hilfeplan die Jugendlichen auch über das 18. Lebensjahr hinaus als junge Volljährige betreut und begleitet werden. Dieses Leistungsangebot gliedert sich in drei Wohngruppen und ein Trainingswohnen zur Verselbständigung. Die Betreuung in eigenem Wohnraum, auch als Nachbetreuung, wird mit sozialpädagogischen Fachleistungsstunden gewährleistet.
Das Leistungsangebot ist auf Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit folgenden Hilfebedarfen orientiert:
- Auffälligkeiten im sozialen Verhalten
- Entwicklungsauffälligkeiten, seelische Behinderung, psychische Erkrankung
- traumatisierte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
- Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Migrationshintergrund
- unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)
- Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit komplexem Hilfebedarf
- Entwicklung von Selbständigkeit
Eine Aufnahme der jungen Menschen in diese Wohngruppen erfolgt regional und überregional. Individuelle Zusatzleistungen in Form von psychologischen Fachleistungsstunden für die psychologische Beratung und Begleitung sind inhaltlich konzeptioneller Bestandteil.
Kapazität: 18 Plätze in 3 Wohngruppen mit Einzel- und Doppelzimmern, 3 Plätze Verselbständigung in einer Trainingswohnung mit 3 Einzelzimmern
Aufnahme- und Betreuungsalter: Aufnahme ab 10 Jahren, Betreuung auch über die Volljährigkeit hinaus möglich
