Mitreden. Mitgestalten. Mitentscheiden.

Die Teilnehmendenvertretung (TNV) vertritt die Interessen aller Teilnehmenden im Berufsbildungswerk Chemnitz (BBW Chemnitz). Sie setzt sich dafür ein, dass die Rechte der Teilnehmenden gewahrt werden und sie ihren Ausbildungsalltag aktiv mitgestalten können.

Ob Fragen, Ideen, Wünsche oder Probleme – die Teilnehmendenvertretung ist Anlaufstelle für alle Teilnehmenden im BBW Chemnitz. Sie bringt Anliegen in Gespräche mit der Leitung und den Mitarbeitenden ein und unterstützt dabei, gemeinsam Lösungen zu finden.

Aufgaben der Teilnehmendenvertretung

Die Teilnehmendenvertretung engagiert sich in vielen Bereichen des Ausbildungs- und BBW-Alltags.

Interessen vertreten

Wir vertreten die Anliegen, Wünsche und Bedürfnisse der Teilnehmenden gegenüber der Leitung, den Ausbildenden und weiteren Ansprechpersonen.

Mitbestimmen

Wir bringen die Sicht der Teilnehmenden bei Entscheidungen ein, die den Alltag im BBW Chemnitz betreffen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Regeln des Zusammenlebens
  • Angebote im BBW Chemnitz
  • Freizeitaktivitäten
  • Projekte
  • Veranstaltungen

Vermitteln

Bei Fragen, Problemen oder Konflikten unterstützen wir dabei, gemeinsam Lösungen zu finden und vermitteln zwischen Teilnehmenden und Mitarbeitenden.

Informieren

Wir informieren über wichtige Themen aus Gesprächen mit der Leitung und bringen gleichzeitig die Anliegen der Teilnehmenden in diese Gespräche ein.

Gemeinsam gestalten

Wir unterstützen die Planung von Aktionen, Veranstaltungen und Projekten und bringen Ideen der Teilnehmenden ein.

Gemeinschaft stärken

Wir setzen uns für ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander ein.

Dazu gehören:

  • gegenseitiger Respekt
  • Gleichberechtigung
  • Mitbestimmung
  • ein diskriminierungsfreies Umfeld
  • ein wertschätzendes Zusammenleben

So arbeiten wir

Damit Anliegen schnell aufgenommen und bearbeitet werden können, trifft sich die Teilnehmendenvertretung regelmäßig

  • intern als Gremium,
  • mit der Leitung des Berufsbildungswerks Chemnitz,
  • mit der Ausbildungsleitung sowie
  • mit der Internatsleitung.

Gemeinsam entwickeln wir Verbesserungsvorschläge, begleiten Projekte und setzen uns für die Interessen der Teilnehmenden ein.

Unsere Leitprinzipien

Unsere Arbeit basiert auf gemeinsamen Werten. Dazu gehören:

  • Demokratie
  • Respekt
  • Empathie
  • Gleichbehandlung
  • Verschwiegenheit
  • gewaltfreie Konfliktlösung

Alle Anliegen behandeln wir vertraulich. Die Mitglieder der Teilnehmendenvertretung unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

Häufige Fragen zur Teilnehmendenvertretung

Warum gibt es eine Teilnehmendenvertretung?

Die Teilnehmendenvertretung sorgt dafür, dass die Interessen aller Teilnehmenden im Berufsbildungswerk Chemnitz gehört werden. Sie ermöglicht es, den Ausbildungsalltag aktiv mitzugestalten, Ideen einzubringen, Unterstützung bei Problemen zu erhalten und Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen.

Wann kann ich mich an die Teilnehmendenvertretung wenden?

Immer dann, wenn ihr Fragen, Wünsche, Ideen oder Probleme habt oder euch etwas im Berufsbildungswerk Chemnitz beschäftigt. Wir sind für euch da und unterstützen euch dabei, gemeinsam Lösungen zu finden.

Wie läuft ein Anliegen ab?

Wenn ihr euch an uns wendet, gehen wir Schritt für Schritt vor:

  • Ihr sprecht uns an.
  • Wir hören euch zu.
  • Wir besprechen euer Anliegen.
  • Gemeinsam suchen wir nach einer Lösung.
  • Wenn nötig, sprechen wir mit der Leitung oder den zuständigen Ansprechpersonen.
  • Anschließend geben wir euch eine Rückmeldung.
Muss ich meinen Namen nennen?

Nein. Eure Anliegen behandeln wir vertraulich. Die Mitglieder der Teilnehmendenvertretung unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

Kostet die Unterstützung etwas?

Nein. Die Unterstützung durch die Teilnehmendenvertretung ist kostenlos.

Wie wird die Teilnehmendenvertretung gewählt?

Die Teilnehmendenvertretung wird demokratisch gewählt.

  • Ausbildung: Wahl alle zwei Jahre mit fünf Vertretenden aus möglichst unterschiedlichen Ausbildungsbereichen.
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) und Blindentechnische Grundausbildung (BTG): Wahl jährlich mit zwei Vertretenden.
Wer darf kandidieren?

Kandidieren können alle Teilnehmenden, die zum Zeitpunkt der Wahl noch mindestens ein Jahr im Berufsbildungswerk Chemnitz sind.

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle Teilnehmenden, die zum Zeitpunkt der Wahl noch mindestens sechs Monate im Berufsbildungswerk Chemnitz sind.

Kann ich eigene Ideen oder Verbesserungsvorschläge einbringen?

Ja. Die Teilnehmendenvertretung freut sich über Ideen, Wünsche und Anregungen aller Teilnehmenden. Gemeinsam prüfen wir, wie sich Verbesserungen im Berufsbildungswerk Chemnitz umsetzen lassen.

Wie kann ich Kontakt zur Teilnehmendenvertretung aufnehmen?

Ihr erreicht uns per E-Mail über den Kontakt unten oder sprecht die Mitglieder der Teilnehmendenvertretung persönlich in den Ausbildungsbereichen an.

Kontakt

Teilnehmendenvertretung BBW Chemnitz